Bundesgericht Urteil 6B_787/2007/bri v. 22. Januar 2008 STAPA.2006.32 Beschwerde Wittmer abgewiesen
SCHWEIZERISCHES BUNDESGERICHT
Urteil 6B_787/72007/bri vom 22.01.2008
Strafrechtliche Abteilung
Paul E. Wittmer, Argenzipfel 455, AT-6883 Au, Beschwerdefürhrer
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Beschwerdegegnerin
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Strafkammer, vom 16.08.2007
Der Präsident zieht in Erwägung:
1. Das Obergericht des Kantons Solothurn sprach den Beschwerdeführer mit Urteil vom 16.08. 2007 unter anderem der mehrfachen Veruntreuung sowie des gewerbmässigen Betrugs schuldig und verurteilte ihn, zum Teil als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung, zu einer Gefängnisstrafe von 27 Monaten...
Demnach erkennt der Präsident:
1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
3. Die Gerichtskosten von Fr 500.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
4. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Jan 28, 2008
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